Informationen zum Einsatz von Privatgeräten an der TUD

Informationen zum Einsatz von Privatgeräten an der TUD

In der neuen TUD IT-Rahmenordnung ist der Einsatz von privaten IT-Endgeräten unter Einhaltung bestimmter Regeln gestattet, es besteht jedoch kein Anspruch auf den Einsatz von privaten IT-Endgeräten.

Das CFAED hat ein Formblatt zum Einsatz von privaten IT-Endgeräten zusammen mit dem IT-Sicherheitsbeauftragten der TUD entworfen. Welches vom Nutzer zu unterschreiben ist und dem Nutzer des privaten Endgerätes die nötigen Regeln auflistet.

Außerdem wurde ein Formblatt zum Haftungsausschluss entworfen, welches die IT von jeglicher Haftung beim Support an einem privaten Endgerät befreit. Welches ebenfalls vom Nutzer bei Inanspruchnahme von IT-Support auf seinem privaten Endgerät zu unterschreiben ist.